Corona-Regelung in Baden-Württemberg

Folgende Regeln gelten momentan in Baden-Württemberg bezüglich des Corona-Virus':


o Keine Maske bis 6 Jahre, oder wenn glaubhaft nicht möglich zu tragen
o Alltagsmaske ab 6 – 14 Jahre
o Medizinische oder FFP2-Maske ab 14 Jahre

o Wenn eine Maske von denen, die dazu verpflichtet sind, in der Therapie nicht oder nicht durchgehend getragen werden kann, ist die Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnelltests der Patient*innen erforderlich

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